Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Berlin: Wettbewerbswidrige Aufforderung an Kinder durch Werbung "Nicht verpassen!"

Die gezielte Werbung gegenüber Kinder für eine Zeitschrift mit der Aussage "Nicht verpassen! Ab April am Kiosk" ist wettbewerbswidrig, da es sich um einen unzulässigen Kaufanreiz handelt <link http: www.online-und-recht.de urteile unlautere-kauf-aufforderung-an-kinder-durch-werbeaussage-nicht-verpassen-103-o-171-08-landgericht-berlin-20090317.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 17.03.2009 - Az.: 103 O 171/08).

Die Beklagte warb für ein Kinder-Printmagazin mit den Worten:

"Nichts verpassen! Ab April am Kiosk!"

Die Verbraucherzentrale sah hierin eine unerlaubte Kaufreiz-Werbung, die sich bewusst an Minderjährige richtete und klagte.

Die Berliner Richter gaben den Verbraucherschützern Recht.

Die Beklagte nutze mit ihrer Werbung die geschäftliche Unerfahrenheit der Kinder aus. Die Aussage enthalte eine direkt und unmittelbare Aufforderung, das Magazin zu kaufen.

Durch "Nicht verpassen!" werde der nicht erwachsene Leser konkret angesprochen. Es werde der Eindruck erweckt, dass die Zeitschrift unbedingt erworben werden müsse. 

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen