Die Werbeaussage "Tiergerechte Eierhaltung" ist eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und daher wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile tiergerechte-haltungsform-auf-eierkarton-unzulaessige-reklame-mit-selbstverstaendlichkeiten-1-u-6-10-oberlandesgericht-oldenburg-20100603.html _blank external-link-new-window>(OLG Oldenburg, Urt. v. 03.06.2010 - Az.: 1 U 6/10).
Die Beklagte veräußerte landwirtschaftliche Produkte, u.a. Hühnereier. Auf den Kartons befand sich der Aufdruck "Tiergerechte Eierhaltung".
Die Oldenburger Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.
Der Verbraucher werde durch die Aussage in die Irre geführt. Denn der Konsument nehme an, dass die Umstände dieser Produktion außergewöhnlich seien.
In Wahrheit jedoch erfülle die Beklagte lediglich die gesetzlichen Anforderungen, wie sämtliche sonstigen Mitbewerber auf dem Markt. Es gebe daher keinen sachlichen Grund, mit derartigen Selbstverständlichen so hervorgehoben zu werben.