Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: WinFonds-Werbung „Sparbuch für Gewinner“ mit der Farbmarke der Sparkasse ist unzulässig

Die Werbung eines privaten Glücksspiel-Anbieters, welche ein "Sparbuch für Gewinner" in der roten Farbe der Sparkassen abbildet, ist rechtswidrig, so das OLG Köln <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile gluecksspielwerbung-darf-nicht-in-sparkassen-rot-gestaltet-sein-6-u-66-09-oberlandesgericht-koeln-20090925.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 25.09.2009 - Az.: 6 U 66/09).

Der Beklagte, ein privater Glücksspiel-Anbieter, der "WinFonds" herausgab, warb mit einem "Sparbuch für Gewinner", das in sparkassenroter Farbe gehalten war.

Der Dachverband der deutschen Sparkassen sah darin eine Markenverletzung und zugleich einen Wettbewerbsverstoß und klagte auf Unterlassung.

Zu Recht wie die Kölner Richter nun entschieden.

Die Farbmarke der Sparkasse sei eine sehr bekannte Marke und habe Verkehrsdurchsetzung erlangt. Die in derselben Farbe gehaltene Werbung des Beklagten ziele auf eine Rufausbeutung und Verwässerung der Marke der Sparkasse und sei deshalb wettbewerbswidrig.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen