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Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Wettbewerbsverstoß von eBay-Händler bei Reklame mit "regulärem Ladenpreis"

Ein eBay-Händler darf seine Waren nicht mit der Aussage "regulärer Ladenpeis" bewerben, denn dann besteht die Gefahr der Irreführung für den Verbraucher, das OLG Celle <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-auf-ebay-mit-regulaerem-ladenpreis-irrefuehrend-13-u-77-09-oberlandesgericht-celle-20090730.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.07.2009 - Az.: 13 U 77/09).

Der Beklagte bot auf der bekannten Online-Plattform Waren an und wies in der Erklärung darauf hin, dass es sich um den "regulären Ladenpreis" handle. Die Klägerin hielt die Aussage jedoch für irreführend und somit für rechtswidrig.

Die Äußerung "regulären Ladenpreis" sei inhaltlich in mehrfacher Hinsicht interpretierbar, so die Juristen. Denn der Verbraucher könne einerseits darunter den aktuellen, offiziell empfohlenen Preis verstehen. Anderer könne aber es sich aber auch um einen Hinweis handeln, dass es sich um einen ursprünglich geforderten, nunmehr zeitlichen überholten Betrag handle.

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