Der "WICK-Blau-Bär" hat einen Unterlassungsanspruch gegen seinen Mitbewerber "Atemgold", so das OLG Köln in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile bonbon-hersteller-atemgold-darf-produktgestaltung-von-wick-blau-nicht-nachahmen-6-u-131-09-oberlandesgericht-koeln-20100115.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.01.2010 - Az.: 6 U 131/09).
Der Kläger, Hersteller der bekannten Husten-Bonbons "WICK-Blau", nahm die Beklagte auf Unterlassungsanspruch in Anspruch, die die Hustenprodukte "Atemgold" vertrieb. Der Kläger berief sich auf eine unlautere Nachahmung.
Zu Recht wie nun die Kölner Richter entschieden.
Die gesamte Gestaltung weise eine hohe Originalität aus. Die Packung sei in kalten Farben gehalten und erinnere dadurch an die kalte Jahreszeit. Dieser Umstand werde noch durch das Bild des Eisbären, der den Kunden direkt anblicke verstärkt. Die Bonbonverpackung verfüge daher über eine wettbewerblich hohe Eigenart.
"Atemgold" habe dieses bekannte Produktdesign nachgeahmt. Die Beklagte nutze dadurch in rechtswidriger Weise die Wertschätzung des klägerischen Produktes aus und verhalte sich rechtswidirig.