Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Düsseldorf: Wirtschaftliche Identität für Rechtsnachfolge-Haftung eines Unternehmens ausschlaggebend

Ein Unternehmen haftet nach einem Rechtsformwechsel für seinen Rechtsvorgänger nur dann, wenn zwischen den Firmen eine wirtschaftliche Identität besteht, so das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile rechtsformwechsel-bei-hdi-gerling-bei-unternehmensidentitaet-fuer-haftung-unerheblich-vi-kart-55-06-oberlandesgericht-duesseldorf-20100113.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.01.2010 - Az.: VI-Kart 55/06).

Gegen den Rechtsvorgänger des Versicherungskonzerns HDI Gerling erging ein Bußgeldbescheid in Millionenhöhe. Wenig später fusionierte die Aktiengesellschaft mit einem anderen Versicherungskonzern, der vormals als GmbH ausgestaltet war, zu einem neuen Gesamtkonzern.

Es ging nun vor Gericht um die Frage, ob der neue Konzern für die finanziellen Altlasten einzustehen hatte.

Die Düsseldorfer Richter verneinten dies.

Allein ausschlaggebend sei, ob die wirtschaftliche Unternehmensidentität gewahrt bleibe. Eine Haftung des Rechtsnachfolgers komme nur in Betracht, wenn eine Identität zwischen den Vermögensmassen vor Übernahme in das Gesamtvermögen bestanden habe. Der wirtschaftliche Fortbestand des früheren haftenden Vermögens müsse sich in der neuen Vermögensverbindung wiederfinden.

Eben dies sei im vorliegenden Fall nicht erkennbar, so dass die Juristen eine Haftung für die Bußgelder ablehnten.

Rechts-News durch­suchen

27. Mai 2026
Die Bank haftet für unbefugte Geldabhebungen, wenn eine Debitkarte auf dem Versandweg abhandenkommt.
ganzen Text lesen
22. Mai 2026
Eine blinde Patientin erhält keine Entschädigung, weil das AGG keine zusätzlichen Betreuungsleistungen von privaten Rehakliniken verlangt.
ganzen Text lesen
22. Mai 2026
Der Kreis muss die deutsche Pfandpflicht für dänische Kunden in Grenzshops durchsetzen.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Kreuzfahrtanbieter darf einen Agenturvertrag wegen Provisionsweitergabe nicht kündigen, da das Verbot gegen Kartellrecht verstößt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen