Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: 100.000,- EUR Streitwert bei 4.000 Musikwerken in P2P-Fällen

Ein Internet-Anschlussinhaber haftet in P2P-Fällen auch für die Handlungen Dritter auf Ersatz der Abmahnkosten, wenn er seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt <link http: www.online-und-recht.de urteile internet-anschlussinhaber-haftet-als-stoerer-fuer-rechtsverletzungen-dritter-28-o-202-10-landgericht-koeln-20101124.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 24.11.2010 - Az.: 28 O 202/10).

Die vier klägerischen Tonträgerhersteller gingen gegen den Beklagten vor, über dessen Internet-Anschluss fast 4.000 Musikdateien zum Download in P2P-Tauschbörsen angeboten wurden.

Die Kläger begehrten den Ersatz der angefallenen Abmahnkosten.

Das LG Köln gab den Klägerin Recht.

Dadurch, dass der Beklagte anderen Familienmitgliedern den Internetzugang ermöglicht habe, sei er verpflichtet gewesen, Rechtsverletzungen vorzubeugen. Er habe jedoch zu seiner Entlastung an keiner Stelle etwas dazu vorgetragen, inwiefern er seinen Prüf- und Handlungspflichten nachgekommen sei.

Den Streitwert von 100.000,- EUR pro Kläger hielten die Robenträger bei 4.000 Musikdateien für angemessen und verhältnismäßig. Da es sich um vier Klagen handle, sei der Wert entsprechend zu erhöhen. Die mache einen Betrag von 3.500,- EUR Abmahnkosten aus, der zu erstatten sei.

Rechts-News durch­suchen

14. Juli 2026
Ein gemeinfreies Werk darf online gestellt werden, wenn ein aktuelles Geoblocking den Zugriff aus Schutzländern, in denen noch urheberrechtlicher…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen