Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Frankfurt a.M.: 150,- EUR Schadensersatz für Musik-Upload bei P2P-Filesharing

Nach Ansicht des AG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.02.2009 - Az.: 29 C 549/08 - 81) haften die Eltern für die von ihren minderjährigen Kindern begangenen Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen.

Die Klägerin verlangte von den Erziehungsberechtigten die Zahlung der außergerichtlichen Abmahnkosten und Schadensersatz von 150,- EUR für den unberechtigten Musik-Upload.

Zu Recht wie die Frankfurt Richter entschieden.

Die Haftung der Eltern ergebe sich aus dem Umstand, dass sie ihr Kind nicht ausreichend über den ordnungsgemäßen Umgang mit Urheberrechten und dem Internet aufgeklärt hätten. Keine Entschuldigung sei es, dass die Eltern unter Umständen keinerlei Kenntnis davon hätten, was ihre Tochter oder ihr Sohn online machen würde.

Der Schadenersatz für derartige Urheberrechtsverletzungen sei danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als fiktive Lizenz vereinbart hätten. Vorliegend sah das Gericht keinen Anlass, von den klägerseitig geforderten 150,- EUR abzuweichen. Als Gegenstandswert für die ebenfalls zu ersetzenden Abmahnkosten nahm das Gericht einen Streitwert von 10.000,- EUR an, was Abmahnkosten von etwas mehr als 650,- EUR ausmache.

 

Rechts-News durch­suchen

18. Mai 2026
Wer bei einer gerichtlich angeordneten IT-Durchsuchung Passwörter verweigert, muss mit Zwangsgeld rechnen.
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Eine Film-Produktionsfirma darf das Geschlecht einer Filmrolle ändern, ohne dass es die Rechte des Drehbuchautors verletzt.
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen
01. Mai 2026
Die Weiterleitung von Satelliten-TV in Seniorenheim-Zimmer gilt nicht als öffentliche Wiedergabe und erfordert keine zusätzliche Lizenz.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen