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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Amazon-Gutschein-Aktion verstößt gegen Buchpreisbindung

Die Gutschein-Aktion von Amazon verstößt gegen die Buchpreisbindung <link http: www.online-und-recht.de urteile gutscheinaktion-beim-buchankauf--bundesgerichtshof-20150723 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 23.07.2015 - Az.: I ZR 83/14).

Bei einer von Amazon durchgeführten Werbeaktion erhielten Kunden, die mindestens zwei Bücher gleichzeitig zum Ankauf eingereicht hatten, zusätzlich zum Ankaufspreis einen Gutschein über 5,- EUR auf ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Dieser Gutschein konnte zum Erwerb beliebiger Produkte bei Amazon eingesetzt werden. Dazu zählte auch der Kauf neuer Bücher. 

Der BGH stufte dies als Verstoß gegen die in Deutschland geltende Buchpreisbindung ein.

Ein Verstoß gegen die Preisbindung liege immer dann vor, wenn ein Händler beim Verkauf nicht preisgebundener Ware für den Kunden kostenlose Gutscheine zum verbilligten Erwerb preisgebundener Bücher ausgebe. Der Buchhändler erhalte in diesem Fall für den Verkauf neuer Bücher im Ergebnis ein geringeres Entgelt als den gebundenen Preis. Daran ändere sich nichts, wenn solche Gutscheine auch anderweitig eingesetzt werden könnten.

Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung sei, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises vermehrt werde. 

Wer im Zusammenhang mit preisbindungsfreien Geschäften Gutscheine, die zum Erwerb preisgebundener Bücher eingesetzt werden könnten, an Letztverbraucher abgebe, ohne dass ihm bei der Abgabe des Gutscheins eine entsprechende Gegenleistung der Kunden zufließe, verstoße somit gegen die Buchpreisbindung.

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