Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Amazon Marketplace-Händler haftet für Wettbewerbsverstöße der Amazon-Werbepartner

Ein Händler, der am Amazon Marketplace teilnimmt, haftet für die Wettbewerbsverletzungen, die ein Amazon-Werbepartner begeht <link http: www.affiliateundrecht.de haftung-von-amazon-haendler-fuer-wettbewerbsverstoss-von-amazon-werbepartner-315-o-356-10.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 10.02.2011 - Az.: 315 O 356/10).

Ein Amazon-Werbepartner hatte auf seiner Seite Angebote des Beklagten platziert, diese jedoch in rechtswidriger Weise beworben (u.a. nicht ausreichende Preisangabe).

Der Kläger mahnte wegen der Verstöße die Beklagte ab.

Zu Recht wie das Hamburger Landgericht nun entschied.

Zwar bestehe zwischen dem Amazon-Werbepartner und dem Händler keine unmittelbare vertragliche Beziehung. Ein Händler, der am Amazon Marketplace teilnehme, wisse jedoch, dass Amazon selbst Werberpartner einsetze, die die Inhalte auf ihren Seiten bewerben würden. Bei Inanspruchnahme des Dienstes seien der Beklagten diese Umstände bekannt gewesen.

Da die Werbepartner somit - wenn auch nur mittelbar - bewusst eingesetzt würden, hafte die Beklagte für ein etwaiges Verhalten dieser Dritten. Im vorliegenden Fall sei sie somit voll verantwortlich für die von den Werbepartnern begangenen Wettbewerbsverstöße.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Jedem Händler, der am Amazon Marketplace teilnimmt, sollte also bewusst sein, dass ihn die volle Affiliate-Haftung trifft, auch wenn er selbst keine Affiliate einsetzt.

Spannend an dieser Dreier-Konstellation (Händler <-> Amazon <-> Werbepartner) ist auch die Frage nach dem Regress. Normalerweise hat nämlich der betroffene Händler gegen Amazon einen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Kosten.

Amazon selbst begrenzt seine Haftung in diesen (leicht fahrlässigen) Fällen in <link http: www.amazon.de gp help customer _blank external-link-new-window>seinen AGB auf die Höhe des Verkaufspreises (Punkt XI. der AGB). Auch im B2B-Bereich ist eine solche Klausel klar rechtswidrig. Der Händler hat somit in derartigen Fällen einen Schadensersatzanspruch gegen Amazon. Ob er ihn auch tatsächlich geltend machen wird, steht freilich auf einem ganz anderen Blatt.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen