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Kategorie: Presserecht

LG Berlin: Angedichtete Affäre einer Moderatorin zu Fußball-Nationaltrainer löst Geldentschädigung aus

Eine bekannte Sport-Moderatorin muss es nicht hinnehmen, dass in einem Zeitungsartikel darüber Vermutungen angestellt werden, ob sie mit dem deutschen Fussball-Nationaltrainer eine Liebesbeziehung hat, so das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile erfundene-liebesbeziehung-zu-fussball-nationaltrainer-muss-sportmoderatorin-nicht-dulden-27-o-343-09-landgericht-berlin-20091103.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.11.2009 - Az.: 27 O 343/09).

Die Beklagte, eine Zeitschrift, stelle wilde Spekulationen über die klägerische Sport-Moderatorin an, ob sie eine Liebschaft mit dem Fussball-Bundestrainer habe:

"Was läuft da zwischen den beiden?"
"Mehr als nur Freundschaft?"
"Ein harmloser Flirt oder mehr?"

Die Berliner Richter stuften dies als rechtswidrig ein, so dass der Klägerin eine Geldentschädigung zustehe.

Die unterstellte bzw. vermutete Liebesbeziehung sei ein solch schwerer Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, dass die Moderatorin ein Anspruch ein Entschädigung habe.

Durch die angebliche Beziehung werde beim Betrachter der Eindruck erweckt, die Klägerin verhalte sich wenig professionell, wenn sie direkt mit einem der Top-Interviewpartner eine Liason beginne, gleichzeitig aber nach außen weiterhin so tue, als ob sie eine kritische, journalistische Distanz wahre.

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