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Kategorie: Onlinerecht

OLG Stuttgart: Auch Reproduktionsfotos sind urheberrechtlich geschützt

Nach Auffassung des Nach Meinung des OLG Stuttgart sind auch reine Reproduktionsfotos als Lichtbilder urheberrechtlich geschützt. 

Inhaltlich ging es um 17Fotos von Gemälden aus dem Bestand der Reiss-Engelhorn Museen. Sämtliche Gemälden unterlagen keinem urheberrechtlichen Schutz mehr, sondern waren gemeinfrei. Der Hausfotograf der Museen hatte entsprechende Fotos von den Gemälden angefertigt. 

Diese waren unerlaubt bei Wikipedia durch den Beklagten hochgeladen worden. Dieser berief sich auf die Gemeinfreiheit der Bilder und sah in seinem Handeln keine Urheberrechtsverletzung. 

Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.05.2016 - Az.: 15 O 428/15) verurteilte Wikipedia in einem Parallelverfahren zur Löschung der Bilder.

Im vorliegenden Fall bejahte das OLG Stuttgart ebenfalls einen Rechtsverstoß.

Die urheberrechtlichen Regelungen zum Lichtbild würden nicht die grundsätzliche Gemeinfreiheit des Werkes an sich berühren. Es handle sich um zwei unterschiedliche Schutzobjekte, die nicht miteinander verglichen werden könne.

Es handle sich auch um keinen Wertungswiderspruch, denn Schutzgegenstand im vorliegenden Fall sei nicht das ursprüngliche abfotografierte Werk, sondern vielmehr das Lichtbild.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH wurde zugelassen.

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