Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Oldenburg: Auch zufälliger Kinderpornobesitz kann strafbar sein

Der Besitz von kinderpornografischem Material ist auch dann strafbar, wenn der Täter lediglich aus Unachtsamkeit hierzu Zugang erhält <link http: www.online-und-recht.de urteile strafbarkeit-wegen-zufaellig-erworbener-kinderpornos-moeglich-1-ss-166-10-oberlandesgericht-oldenburg-20101128.html _blank external-link-new-window>(OLG Oldenburg, Urt. v. 28.11.2010 - Az.: 1 Ss 166/10).

Der Angeklagte erwarb mehrere CDs auf dem Flohmarkt. Bei der Durchsicht entdeckte er einzelne Filme mit verbotenen kinderpornografischen Szenen. Diese interessierten ihn jedoch nicht weiter. Die CDs behielt er weiterhin, jedoch ohne den sonstigen Inhalt zu kontrollieren.

Die Oldenburger Richter verurteilten den Angeklagten wegen des Besitzes kinderpornografischer Werke. Der Erwerb der CDs auf dem Flohmarkt sei nicht strafbar gewesen, da zu diesem Zeitpunkt der Inhalt dem Angeklagten unbekannt gewesen sei.

Jedoch spätestens als er die einzelnen Filme mit den einschlägigen Inhalten entdeckte, wäre er verpflichtet gewesen die Inhalte zu löschen bzw. zu vernichten oder diese bei den Strafverfolgungsbehörden abzugeben. Dies sei jedoch nicht geschehen. Vielmehr habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, dass auch noch weitere strafbare Inhalte auf den CDs sich befänden. Insofern sei von einem vorsätzlichen, strafbaren Besitz auszugehen.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen