Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Datenschutzrecht

KG Berlin: Auskunftei darf Restschuldbefreiung 3 Jahre lang speichern

Das KG Berlin (Urt. v. 07.02.2013 - Az.: 10 U 118/12) hat entschieden, dass eine Auskunftei die Informationen über eine Restschuldbefreiung mindestens 3 Jahre lang speichern darf.

Der Kläger verlangte von der verklagten Auskunftei die Löschung der Daten über seine Restschuldbefreiung. Nach den insolvenzrechtlichen Regelungen bestünde, so seine Behauptung, nur eine Veröffentlichungsfrist von 6 Monaten. Danach sei eine weitere Speicherung unberechtigt, so dass eine Löschung zu erfolgen habe.

Das Gericht wies die Klage ab und sprach der Auskunftei das Recht zu, die Daten mindestens 3 Jahre lang zu speichern und zum Abruf für Dritte bereit zu halten.

Im Rahmen einer Interessensabwägung bestehe ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit an diesen Daten. Denn sie würden Informationen über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Klägers, der am Wirtschaftsleben teilnehme, bereithalten. Etwaige Vertrags- und Geschäftspartner hätten ein sachliches Interesse an diesen Daten.

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
Ein Dritter kann eine DSGVO-Auskunft nur bei klarer Abtretung verlangen, wobei die Möglichkeit der Abtretung ungeklärt bleibt. Der Anspruch geht nicht…
ganzen Text lesen
02. April 2026
Geschäftsführer dürfen private Adresse und Unterschrift aus dem Handelsregister löschen lassen, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
ganzen Text lesen
26. März 2026
Der Betroffene erhält von seiner Krankenkasse keine Auskunft über einen Hinweisgeber, da Sozialdatenschutz und Anonymität überwiegen.
ganzen Text lesen
20. März 2026
Ein Auskunftsantrag nach der DSGVO gilt als missbräuchlich, wenn er nur gestellt wird, um später Schadensersatz zu fordern.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen