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Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Autocomplete-Funktion für Webseite rechtswidrig

Eine Autocomplete-Funktion, welche dem Besucher einer Webseite eine automatische Vorschlagsliste mit Fantasie-Fachanwaltstiteln vorgibt, ist wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile wettbewerbswidrige-werbung-mit-titel-fachanwalt-fuer-markenrecht-2-03-o-437-11-landgericht-frankfurt-20111006.html _blank external-link-new-window>(LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 06.10.2011 - Az.: 2-03 O  437/11).

Bei dem Beklagten handelte es sich um einen Online-Portal-Betreiber. Dieser bot seinen Usern eine Autocomplete-Funktion an, wonach eine Liste mit den Suchkriterien entsprechenden Anwälten angezeigt wurde.

Der Kläger ging gegen den Beklagten vor, weil durch das Autocomplete-Feature eine Vielzahl von Fantasie-Fachanwaltstiteln auf der Webseite über die Autocomplete-Funktion zu sehen waren. Dazu gehörten beispielsweise der "Fachanwalt für Vertragsrecht" oder der "Fachanwalt für Markenrecht".

Die Frankfurter Richter erließen die beantragte einstweilige Verfügung.

Aufgrund der automatisierten Suchfunktion auf der Webseite des Beklagten bestehe die technische Möglichkeit, unzählige nicht existente Fachanwaltstitel anzuzeigen. 

Der Anbieter müsse dafür Sorge tragen, dass nur solche Fachanwälte anzeigt würden, die es real auch nur gäbe.

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