Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Bei bloßer Linksetzung noch keine Haftung für Inhalte Dritter

Eine bloße Linksetzung auf die Webseite eines Dritten, auf der wettbewerbswidrige Inhalte zum Abruf bereitgehalten werden, löst noch keine zivilrechtliche Haftung des Verlinkenden aus <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs koeln j2014 _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 19.02.2014 - At.: 6 U 49/13).

Der Beklagte war Facharzt für Orthopädie und unterhielt eine eigene Webseite. Auf einer Unterseite erläuterte er u.a. konkrete Behandlungsleistungen. Am Ende der Webseite befand sich ein Link mit dem Hinweis "Weitere Informationen auch über die Studienlage finden Sie unter ...".

Auf der verlinkten Webseite fanden sich irreführende Werbeaussage. Der Kläger war der Ansicht, der Beklagte habe sich diese Erklärungen durch die Verlinkungen zu eigen gemacht und klagte auf Unterlassung.

Das OLG Köln wies den Anspruch ab.

Es fehle im vorliegenden Fall jede weitere Hinweis, der für ein zu eigen machen spreche. Der Beklagte habe sich zwar nicht ausdrücklich von den Äußerungen der verlinkten Webseite distanziert, jedoch könne der Satz "Weitere Informationen auch über die Studienlage finden Sie unter ..." nicht als konkrete Werbehandlung interpretiert werden. 

Das Ganze wirke vielmehr wie der abschließende Hinweis auf weiterführende Literatur am Ende eines Zeitschriftenartikels, mit dem der Verfasser keine ungeteilte Zustimmung zu allen im angegebenen Schrifttum vertretenen Auffassungen zum Ausdruck bringe. 

Daher treffe den Beklagten keine Verantwortlichkeit für die Äußerungen auf der Webseite des Dritten.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen