Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Karlsruhe: Bei Staubsauger-Kauf auf Messe kein Widerrufsrecht

Bei einem Staubsauger-Kauf auf einer Messe ("Grüne Woche" In Berlin) besteht für den Käufer kein Widerrufsrecht (OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.06.2016 - Az.: 4 U 217/15).

Die Beklagte veräußerte auf der Berliner Messe "Grünen Woche" in der Messehalle 11.1 ("Haustechnik") Staubsauger, belehrte jedoch nicht die Verbraucher über das Widerufsrecht. Die Klägerin hielt dies für wettbewerbswidrig und klagte auf Unterlassung.

Wie schon das LG Freiburg <link http: www.dr-bahr.com news staubsauger-kauf-auf-messe-kein-widerrufsrecht.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.10.2015 - Az.: 14 O 176/15) in der Vorinstanz stufte nun auch das OLG Karlsruhe das Verhalten der Beklagten als rechtmäßig ein.

Denn die Beklagte hätte nur dann über das Widerufsrecht informieren müssen, wenn der Kauf außerhalb von Geschäftsräumen erfolgt war <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312d.html _blank external-link-new-window>(§ 312 d BGB).

Bei dem Messestand handle es sich jedoch um einen beweglichen Geschäftsraum, mit der Folge, dass die verbraucherschützenden Regelungen zum Widerrufsrecht keine Anwendung finden würden <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312b.html _blank external-link-new-window>(§ 312 b Abs. 2 BGB).

Nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes, so das OLG Karlsruhe, seien auch Marktstände sowie Stände auf Messen und Ausstellungen als Geschäftsräume anzusehen, wenn der Unternehmer sein Gewerbe dort für gewöhnlich ausübe. Dies sei im vorliegenden Fall zu bejahen.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen