Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Bloße Rechtsansichten können noch keinen Wettbewerbsverstoß begründen

Bloße Rechtsansichten können noch keinen Wettbewerbsverstoß begründen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der vertretene Standpunkt objektiv unwahr ist (LG Hamburg, Urt. v. 24.01.2018 - Az.: 416 HKO 196/17).

Die Beklagte vertrieb über mehrere Jahre Riester-Rente. Als es zu organisatorischen Änderungen kam, vertrat die Beklagte den rechtlichen Standpunkt, die Verträge dürften außerordentlich wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden.

Die Klägerin, eine Verbraucherzentrale, sah hierin eine wettbewerbswidrige Irreführung und klagte auf Unterlassung.

Das LG Hamburg wies die Klage ab.

Im vorliegenden Fall vertrete die Beklagte lediglich einen rechtlichen Standpunkt, hierin könne jedoch noch keine Irreführung liegen.

Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn die Beklagte unrichtige oder unwahre Angaben (z.B. über den Beginn der Verjährung) gemacht habe. Dies sei im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.

Vielmehr habe die Beklagte lediglich eine juristische Ansicht vertreten und damit ihre Kündigung begründet. Die Begründung der ausgesprochenen Kündigung mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage beinhalte lediglich eine Rechtfertigung der ausgeübten Maßnahme und stelle sich damit im Ergebnis als reine persönliche Beurteilung dar.  Fehlerhafte Angaben über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung enthalte sie ersichtlich nicht.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen