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Kategorie: Onlinerecht

BNA verhängt wegen unerlaubter Telefonwerbung Bußgeld iHv. 300.000,- EUR

Wie dies Bundesnetzagentur (BNA) in einer aktuellen Pressemitteilung informiert, hat es gegen ein Energieversorgungsunternehmen das höchstmögliche Bußgeld iHv. 300.000,- EUR wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.

Über 6.000 betroffene Verbraucher hätten sich bei der BNA beschwert, so die Behörde. Es handle sich um das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das sie bislang geführt habe.

Die Anrufer seien gegenüber den Verbrauchern als "äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend" aufgetreten. Die Betroffenen seien häufig mehrmals kontaktiert worden, obwohl sie weitere Anrufe bereits im ersten Gespräch untersagt hätten.

Der deutsche Energielieferant habe mit Subunternehmen zusammengearbeitet, für deren Fehlverhalten er einzustehen habe:

"Die ENERGYsparks GmbH hatte mit einer Vielzahl an Vertriebspartnern u.a. auch in der Türkei zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt oder Adressdaten beschafft hatten. Das Unternehmen setzte dabei auch ein Unternehmen ein, das bereits einschlägig wegen unerlaubter Telefonwerbung verurteilt wurde. Kontaktdaten hatte das Unternehmen auch von unseriösen Adresshändlern beschafft.

"Wer Subunternehmen beauftragt, muss sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt erst recht, wenn die Eignung der Unternehmen zweifelhaft ist", betont BNA-Präsident Homann."

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, sondern kann noch vor dem AG Bonn angefochten werden.

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