Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: "charterflug24“ist unterscheidungskräftig und als Marke eintragungsfähig

Der Begriff "charterflug24" ist als Marke für Reisedienstleistungen eintragbar, so entschied das BPatG in einem aktuellen Beschluss <link http: www.online-und-recht.de urteile charterflug-24-als-marke-fuer-reisedienstleistungen-eintragbar-bundespatentgericht--20090304.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 04.03.2009 - Az.: 26 W (pat) 42/08).

Das Wort weise gerade nicht lediglich einen eng beschreibenden Bezug zu den beantragten Dienstleistungen vor. Vielmehr gelangten die Richter zu der Ansicht, dass diese Dienstleistungen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Angebot stünden, das online 24 Stunden abrufbar sei und Informationen zu Charterflügen und Buchungsmöglichkeiten bereithalte.

Es handle sich daher um keinen beschreibenden Hinweis, sondern vielmehr um ein unterscheidungskräftiges Schlagwort. Eine Markeneintragung sei daher möglich.

 

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Solange eine Überweisung formal korrekt und gedeckt ist, kann von der Bank keine Warnung vor möglichem Betrug verlangt werden, auch wenn Geld auf ein…
ganzen Text lesen
16. Oktober 2026
Wer den Zug zum Flughafen zu knapp wählt, trägt das Risiko von Verspätungen selbst.
ganzen Text lesen
09. Oktober 2026
Die Bundesnetzagentur darf die Deutsche Bahn weder zur Reservierung von Streckenkapazitäten für Wettbewerber noch zur Öffnung ihrer Lounges für…
ganzen Text lesen
08. Oktober 2026
Gerade das Bestehen einer D&O-Versicherung kann zur Millionenhaftung eines Arbeitnehmers führen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen