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Kategorie: Onlinerecht

AG Rostock: Datenschutzverletzung im P2P-Bereich führt zu Beweisverwertungsverbot

Eine  Datenschutzverletzung bei P2P-Urheberrechtsprozessen führt zu einem Beweisverwertungsverbot <link http: www.online-und-recht.de urteile beweisverwertungsverbot-bei-datenschutzverletzungen-in-filesharing-sachen-amtsgericht-rostock-20150807 _blank external-link-new-window>(AG Rostock, Urt. v. 07.08.2015 - Az.: 48 C 11/15).

Es ging um eine Ansprüche im Rahmen einer P2P-Urheberrechtsverletzung. Der Netzbetreiber und Endkundenanbieter des Internetanschlüssen waren im vorliegenden Fall nicht identisch. Das Auskunftsersuchen hatte die Deutsche Telekom AG beantwortet, der Beklagte war jedoch Kunde bei 1&1.

Das Gericht stufte dies als datenschutzwidrig ein, so dass die erteilten Auskünfte nicht zu verwerten seien.

Soweit Netzbetreiber und Endkundenanbieter nicht identisch seien, sei am Auskunftsverfahren der allein als Vertragspartner des Anschlussinhabers in Erscheinung tretende Accessprovider zu beteiligen. Ohne ein solches Verfahren erlangte Daten unterlägen einem Beweisverwertungsverbot.

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