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Kategorie: Wirtschaftsrecht

VG Berlin: DIE.LINKE muss wegen Fehlers im Rechenschaftsbericht Sanktionszahlung leisten

Die im Juni 2007 durch Verschmelzung von Linkspartei.PDS und WASG entstandene Partei DIE.LINKE muss eine Sanktion in Höhe von 292.045,82 Euro wegen eines Fehlers in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006 zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin heute entschieden und damit einen entsprechenden Bescheid des Präsidenten des Deutschen Bundestages bestätigt.

Die Partei DIE.LINKE hat es entgegen der Vorgaben des Parteiengesetzes fahrlässig unterlassen, eine von der Linkspartei.PDS an die WASG im Landtagswahlkampf Rheinland-Pfalz 2006 in Form von Wahlkampfmaßnahmen geleistete Spende in Höhe von 146.022,91 Euro in ihrem Rechenschaftsbericht für dieses Jahr zu veröffentlichen. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Transparenzgebot sei es notwendig gewesen, darin den fraglichen Betrag nicht nur als Ausgabe der Linkspartei.PDS auszuweisen.

Vielmehr sei in dem Rechenschaftsbericht auch deutlich zu machen gewesen, dass die WASG von der Linkspartei.PDS eine Spende in entsprechender Höhe erhalten habe. Bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte DIE.LINKE diese Pflicht nach Auffassung des Gerichts auch erkennen können. Der Verstoß führt nach dem Parteiengesetz dazu, dass eine Sanktion in Höhe des Zweifachen des nicht im Rechenschaftsbericht veröffentlichten Betrages festzusetzen ist.

Die Kammer hat gegen das Urteil die Berufung und die Sprungrevision zugelassen.

Urteil vom 14.01.2010, Az.: VG 2 K 118.09

Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin v. 14.01.2010

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