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Kategorie: Onlinerecht

Europäische TK-Firmen verletzen Grundsatz der Netzneutralität

Eine Studie des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass europäische Telekommunikationsfirmen gezielt den Online-Datenverkehr behindern <link http: www.erg.eu.int doc tmi_press_release.pdf _blank external-link-new-window>(Download BEREC-Pressemitteilung).

Betroffen sind insbesondere die P2P-Kommunikation sowie die Internet-Telefonie und Streaming-Angebote. Über das Fest- oder Mobilnetz übermittelte Datenpakete würden mit der sog. „Deep Packet Inspection“ überwacht und verlangsamt. 

Hintergrund ist das Interesse der Telekommunikationsunternehmen, die Attraktivität von Internettelefonie und Streaming-Angeboten zu reduzieren und dafür ihre eigenen Produkte gewinnbringend auf dem Markt zu platzieren. 

Mit dieser Datenentschleunigung verstießen die Telekommunikationsdienstleister gegen den Grundsatz der Netzneutralität, wonach alle Daten gleichberechtigt weitergeleitet werden müssen. 

Die EU-Kommission sah bislang in diesem Bereich zur Zeit keinen Handlungsbedarf, sondern vertrat den Standpunkt, dass die Netzneutralität durch den Wettbewerb der Netzwerkbetreiber untereinander ausreichend gewahrt werde. Ebenso vertrat die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags die Auffassung, dass das „hohe Gut“ Netzneutralität derzeit nicht gefährdet sei. 

Es bleibt abzuwarten, ob die BEREC-Studie, die im April vollständig vorliegen soll, Anlass zu einer Meinungsänderung und zum Handeln geben wird.

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