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Kategorie: Wettbewerbsrecht

KG Berlin: Flexstrom muss Kunden über irreführende Info-Briefe informieren

Der Stromanbieter Flexstrom muss seine Kunden darüber informieren, dass seine Info-Briefe irreführend waren <link http: www.vzhh.de energie _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 27.03.2013 - Az.: 5 U 112/11).

Flexstrom verschickte an seine Kunden Info-Briefe über die Erhöhung seiner Entgelte. In den Schreiben hieß es u.a.:

"Wenn Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin günstigen FlexStrom beziehen, behandeln wir dies als Zustimmung Ihrerseits zu den neuen Vertragspreisen."

Die Berliner Richter stuften dies als irreführend und somit als wettbewerbswidrig ein. Alleine aus einer Weiternutzung ergebe sich juristisch noch keine automatische Zustimmung zur Preiserhöhung.

Darüber hinaus verpflichteten die Robenträger das Unternehmen, an die jeweiligen Empfänger der Info-Briefe ein individualisiertes Berichtigungsschreiben zu senden, in dem klargestellt werde, dass keine solche Zustimmung bei einfacher Weiternutzung vorliege, sondern es vielmehr zur Entgelterhöhung der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedürfe.

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