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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Celle: Formular-Ähnlichkeit mit "Das Örtliche" für Branchenbuch-Betrug nicht ausreichend

In einem aktuellen Urteil hatte das OLG Celle <link http: www.online-und-recht.de urteile voraussetzungen-eines-branchenbuch-betruges-13-u-9-09-oberlandesgericht-celle-20090618.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.06.2009 - Az.: 13 U 9/09) darüber zu entscheiden, ob ein sogenannter Branchenbuch-Betrug bereits dann vorliegt, wenn ein bekanntes Telefonverzeichnis wie "Das Örtliche" nachgemacht wird.

Die Klägerin hatte an den Beklagten ein Angebotsschreiben geschickt, das äußerlich dem bekannten Telefonverzeichnis "Das Örtliche" ähnelte."Unterstützend" rief eine Mitarbeiterin der Klägerin an, um sich zu vergewissern, ob hinsichtlich der Daten und der Eintragung "alles wie immer" bleibe.

Da der Beklagte davon ausging, es handle sich um "Das Örtliche", in dem er seit langem inserierte, unterzeichnete er fälschlicherweise das Auftragsformular.

Als die Klägerin wenig später das Geld verlangte, erkannte er sein Irrtum und fechtete den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.

Zu Recht wie die Celler Richter entschieden. Der Beklagte müsse die Rechnungen nicht bezahlen. 

Für einen Branchenbruch-Betrug reiche es noch nicht aus, wenn das Anschreiben so ähnlich ausgestaltet sei wie ein bekanntes Telefonbuch. Vielmehr müssten weitere Umstände hinzutreten.

Diese sah das Gericht im vorliegenden Fall als gegeben an. Denn durch das Telefonat der klägerischen Mitarbeiterin sei der Eindruck maßgeblich unterstützt worden, es bestünde bereits eine Vertragsbeziehung. Daher habe der Beklagte den Vertrag wirksam wegen arglistiger Täuschung anfechten können.

 

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