Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Für Baustellen-Webseite keine Impressumspflicht

Ist eine Webseite lediglich eine Baustellenseite, die sich noch im Aufbau befindet, gilt für sie nicht die Impressumspflicht nach dem TMG <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-impressumspflicht-fuer-baustellenseite-ohne-geschaeftliche-betaetigung-12-o-312-10-landgericht-duesseldorf-20101215.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2010 - Az.: 12 O 312/10).

Die Parteien waren beide Werbeagenturen. Die Beklagte unterhielt auch eine Webseite, auf der sich der Hinweis befand, dass der Inhalt gründlich überarbeitet werde. Die Klägerin sprach eine Abmahnung aus, weil kein ausreichendes Impressum vorhanden sei.

Die Düsseldorfer Richter lehnten den Anspruch ab.

Es liege keine ausreichende geschäftliche Tätigkeit bzgl. der Webseite vor.

Der Beklagte präsentierte nicht auf der Seite eigene Leistungen. Vielmehr weise er ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt sich in Überarbeitung befinde.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen