Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Oldenburg: Gerichtliche Zuständigkeit bei Facebook-Beleidigungen

Beleidigungen auf Facebook sind keine Streitigkeiten über Veröffentlichungen in Rundfunk und Presse, so dass vor Klageerhebung vor den niedersächsischen Gerichten ein Schiedsverfahren eingeleitet werden muss (LG Oldenburg, Beschl. v. 21.08.2012 - Az.: 5 T 529/12).

In Niedersachsen muss nach dem Niedersächsisches Schlichtungsgesetz vor Klageerhebung ein Schlichtungsverfahren erhoben werden "wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist."

Im vorliegenden Fall ging es um eine Beleidigung auf dem Online-Portal Facebook.

Das Gericht stufte Facebook weder als Rundfunk noch als Presse ein, so dass der Kläger zuerst ein Schiedsverfahren hätte anrufen müssen.

Das Gericht stützte sich dabei auf den Begriff des Rundfunkstaatsvertrages, wonach kein Rundfunk vorliegt, wenn die Inhalte nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind.

Facebook-Seiten seien auch nicht als Presse zu verstehen. Hierunter würden in erster Linie periodisch erscheinende Werke verstanden, es könnten aber auch Bücher, Flugblätter oder Plakate darunter fallen. Die im vorliegenden Fall getätigten Beleidigungen könnten unter solche Publikationen nicht subsumiert werden.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen