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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Google verantwortlich für rechtswidrige Suchmaschinen-Snippets

Google ist ab Kenntnis verantwortlich für rechtswidrige Suchmaschinen-Snippets, so das LG Hamburg <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-doch-fuer-rechtswidrige-snippets-in-den-suchergebnissen-landgericht-hamburg-20141107 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.11.2014 - Az.: 324 O 660/12).

Der Kläger monierte mehrere persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte, die auf Webseiten Dritter wiedergegeben waren und die Google zum Teil als Suchmaschinen-Snippet anzeigte.

Das OLG Hamburg (<link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-nicht-als-stoerer-fuer-anzeige-rechtswidriger-internetseiten-7-u-35-07-oberlandesgericht-hamburg-20090311 _blank external-link-new-window>Urt. v. 11.03.2009 - Az.: 7 U 35/07; <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-nicht-fuer-rechtswidrige-snippets-3-u-67-11-oberlandesgericht-hamburg-20110526 _blank external-link-new-window>Urt. v. 26.05.2011 - Az.: 3 U 67/11) hatte bereits vor mehreren Jahren entschieden, dass Google grundsätzlich für derartige Snippets nicht haftbar ist, weil der User erkennt, dass es sich um einen zusammengesetzten Vorschau-Text der Seite handle. So auch das OLG München (Urt. v. 29.09.2011 - Az.: 29 U 1747/11) und das KG Berlin <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-nicht-fuer-moegliche-rechtsverletzung-durch-snippets-10-u-59-11-kammergericht-berlin-20110725 _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 25.07.2011 - Az.: 10 U 59/11).

Das LG Hamburg machte nun hiervon eine Ausnahme: Wenn in dem Snippet nämlich die inhaltliche Aussage, die sich auch auf der gecrawlten Webseite des Dritten befinde, wiedergegebe werde. Dann müsse der Suchmaschinen-Riese nach Kenntnis aktiv werden und die Ergebnisse löschen.

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