Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Grundpreis-Angaben auf eBay

Grundpreis-Angaben auf eBay müssen in unmittelbärer Nähe zum Endreis erfolgen, d.h. "direkt dabei" oder "so nahe wie möglich" (OLG Hamburg, Urt. v. 10.10.2012 - Az.: 5 U 274/11).

Die Parteien stritten über die Grundpreisangaben auf einer Internethandelsplattform. Die Angabe eines Grundpreises fand sich nur im unteren Teil des Angebotes, jedoch nicht neben der Angabe des Endpreises beim "Sofort Kaufen“-Button.

Die Hamburger Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Die Grundpreisangabe müsse in unmittelbarer Nähe des Endpreises erfolgen, d.h. beide Preise müssten auf einen Blick vom Verbraucher wahrgenommen werden können. Eine bloße Erreichbarkeit hingegen reiche nicht aus. Daher seien die gesetzlichen Voraussetzungen nur dann erfüllt, wenn die Grundpreisangabe "direkt dabei" oder "so nahe wie möglich" zum Endpreis positioniert sei.

Denn nur so werde gewährleistet, dass der Verbrauchern eine leichtere Übersicht über die Preisgestaltung für vergleichbare Warenangebote und damit eine vereinfachte Möglichkeit zum Preisvergleich erhalte.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen