Ein Grundstückseigentümer darf einen GEZ-Mitarbeiter Hausverbot erteilen, so das AG Bremen <link http: www.online-und-recht.de urteile hausverbot-gegenueber-gez-mitarbeitern-wirksam-42-c-43-10-amtsgericht-bremen-20100823.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.08.2010 - Az.: 42 C 43/10).
GEZ-Mitarbeiter betraten wiederholt das Grundstück der Kläger und störten diese. Diese verbaten sich jedes weitere Auftreten und sprachen gegenüber der GEZ ein allgemeines Hausverbot aus. Danach richtete sich die GEZ nicht, sondern weitere Angestellte kamen auf die Kläger zu. Diese beanspruchten daraufhin gerichtlich Unterlassung.
Zu Recht.
Der GEZ stünden keine besonderen Zutrittsrechte zu. Vielmehr habe sie nur die gesetzlich normierten Auskunftsrechte.
Insofern habe sie kein Recht, ein fremdes Grundstück zu betreten, wenn es ihr ausdrücklich vom Eigentümer untersagt wurde.