Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Stuttgart: Haftung des Unterlassungsschuldners für Internet-Veröffentlichungen Dritter

Das OLG Stuttgart <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile reichweite-der-verantwortlichkeit-des-vertraglichen-unterlassungsschuldners-fuer-internet-veroeffentlichungen-dritter-oberlandesgericht-stuttgart-20151008 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.10.2015 - Az.: 2 U 40/15) hatte sich wieder einmal mit dem Dauerbrenner zu beschäftigen, inwieweit ein Schuldner, der eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, für Internet-Veröffentlichungen Dritter verantwortlich ist.

Die Klägerin mahnte Online-Werbeaussagen der Beklagten ab. Diese gab daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, beschränkte die Formulierung jedoch auf den eigenen Internetauftritt.

Die Klägerin nahm diese Willenserklärung an. Wenig später stellte sie jedoch fest, dass die Inhalte auf anderen Webseiten noch zugänglich waren. Sie sah darin einen Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung und klagte.

Die Stuttgarter Richter wiesen die Klage ab.

Da die Beklagte die Unterlassungsverpflichtung ausdrücklich auf ihren eigenen Online-Auftritt begrenzt und die Klägerin dies angenommen habe, sei die Unterlassungserklärung im Zweifel eng auszulegen und erfasse tatsächlich nur solche Verstöße, die auf der Webseite der Beklagten stehen würden.

Auch die Frage, ob die Beklagte hinsichtlich der neu festgestellten Verstöße zur Beseitigung verpflichtet sei, könne dahinstehen. Denn die Klägerin hätte beweisen müssen, dass diese Inhalte ursächlich von der Beklagten verantwortet seien, z.B. wenn die Klägerin die Veröffentlichungen in Auftrag gegeben habe. Nur dann bestünde eine Einwirkungspflicht des Schuldners. In allen anderen Fällen handle es sich um Äußerungen selbständiger Dritter, für die die Beklagte nicht haftbar gemacht könne.

Für diese Umstände treffe die Klägerin die Beweislast. Da sie dieser nicht nachgekommen sei, sei die Klage abzuweisen gewesen.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen