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Kategorie: Onlinerecht

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Verwaltungsverfahren gegen Google wg. Datenschutzbestimmungen eingeleitet

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte erklärt in einer aktuellen Pressemitteilung, dass er ein Verwaltungsverfahren gegen Google Inc. wegen der Datenschutzbestimmungen eingeleitet hat.

Ziel - so die Erklärung - sei die datenschutzkonforme Ausgestaltung der derzeitigen Verarbeitungspraxis bei Google. In einem ersten Schritt erhalte das Unternehmen Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Anlass für das Verfahren seien die seit März 2012 durch das Unternehmen neu eingeführten Datenschutzbestimmungen.

Der Suchmaschinen-Riese hat bis Mitte August Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Hierzu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:

"Der Nutzer muss klar darüber informiert werden, welche Daten zu welchen Zwecken Google verarbeitet. Die derzeitige Datenschutzerklärung ermöglicht dem Unternehmen nach unserer Auffassung, aufgrund der zahlreichen vagen Formulierungen Art, Umfang und Zweck der Datenverwendung nach Belieben selbst festzulegen. Sinn der Datenschutzbestimmungen des Unternehmens muss es jedoch sein, vorab die Grenzen der Datenverarbeitung transparent und zweifelsfrei zu bestimmen.

Nutzer sollten ferner selbst entscheiden können, ob und inwieweit Google die von ihnen in den diversen Diensten hinterlassenen Daten übergreifend zusammenführen und auswerten darf. Google ist jetzt aufgefordert, sich zu den Vorwürfen zu äußern."

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