Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: "Heilpraktiker für Psychotherapie" ist keine irreführende Berufsbezeichnung

Die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" ist keine irreführende Berufsbezeichnung, wenn die betreffende Person eine Heilpraktiker-Zulassung hat (OLG Düsseldorf, Urt. v.  22.12.2016 – I-15 U 39/16).

Der Beklagte war Heilpraktiker und warb mit der Aussage, dass er "Heilpraktiker für Psychotherapie" sei.

Die Klägerin sah darin eine irreführende Werbung. Der Verkehr gehe bei dieser Art der Darstellung davon aus, dass der Beklagte neben seiner Heilpraktiker-Erlaubnis über eine Zusatzqualifikation im Bereich der Psychotherapie verfüge, was aber unstreitig nicht der Fall sei.

Erstinstanzlich hatte das LG Wuppertal die Klage abgewiesen. Es sei nicht ersichtlich, dass der Verbraucher aufgrund der gewählten Bezeichnung davon ausgehe, dass der Beklagte neben seiner Heilpraktiker-Zulassung noch über weitere, besondere Zusatzqualifikation verfüge.

Dieser Ansicht schloss sich das OLG Düsseldorf nun an. Die Werbeaussage sei zwar mehrdeutig, jedoch objektiv richtig und somit durch die erteilte Erlaubnis gedeckt.

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen