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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Düsseldorf: Hohe Zeitschriften-Auflage allein begründet noch keine marktbeherrschende Position

Das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-marktbeherrschende-stellung-einer-fachzeitschrift-durch-hoechste-auflagenzahl-vi-w-kart-3-09-oberlandesgericht-duesseldorf-20091026.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.10.2009 - Az.: VI-W (Kart) 3/09) hat entschieden, dass eine  kartellrechtswidrige, marktbeherrschende Stellung nicht automatisch aus dem Umstand abzuleiten ist, dass eine Zeitschrift die höchste Auflagenzahl in der Branche hat.

Die Klägerin, eine freiberufliche Architektin, ging gegen die Beklagte, Verlegerin einer Fachzeitschrift, vor. Sie war der Ansicht, dass die Annoncen-Preise der Beklagten kartellrechtswidrig seien, da kein ausreichender Wettbewerb in diesem Marktsegment herrsche.

Die Düsseldorfer Richter teilten diese Ansicht nicht.

Eine marktbeherrschende Stellung ergebe sich nicht allein aus der Tatsache, dass die Zeitschrift die höchste Auflagenzahl am Markt habe. Vielmehr müsse anhand zahlreicher Kriterien wie z.B. Marktanteil und Finanzkraft die Bewertung im Einzelfall erfolgen.

Hierzu habe die Klägerin nicht ausreichend vorgetragen, sondern nur auf das Kriterium der Auflagenhöhe abgestellt. Alleine hierdurch könne jedoch nicht auf eine beherrschende Marktposition geschlossen werden.

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