Der Begriff "Ingenieurscout" ist für die Bereiche Werbung und Software aufgrund fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile ingenieurscout-als-marke-fuer-werbung-und-software-nicht-eintragungsfaehig-bundespatentgericht--20090120.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 20.01.2009 - Az.: 24 W (pat) 143/05).
Die Richter des BPatG wiesen daraufhin hin, dass es sich um zusammengesetzte Allgemeinbegriffe handle, die auch verbunden nicht als Marke schutzfähig seien.
Die beantragte Wortkombination werde von dem Durchschnittsverbraucher als ein sachlicher Hinweis gesehen, dass eine im Internet betriebene Such- und Werbeplattform für Ingenieure vorliege oder ein Online-Stellenmarkt für Ingenieure angeboten werde. Ein individueller betrieblicher Herkunftsnachweis werde damit jedoch nicht in Verbindung gebracht.