Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Nürnberg: Irreführende Angaben ("Es betreut Sie...") auf Versicherungsschein

Die Angabe eines Ansprechpartners auf einem Versicherungsschein ("es betreut Sie...") kann irreführend sein <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Nürnberg, Urt. v. 30.06.2015 - Az.: 3 U 2085/14).

Die Klägerin ist Versicherungsmaklerin, die Beklagte eine Versicherung.

Die Klägerin vermittelte der Beklagten Kunden. Auf einem der Versicherungsscheine, die die Beklagte ihren Kunden übersandte, war unter der Überschrift "Ihr Ansprechpartner zum Vertrag:" die Telefonnummer des Kunden-Service-Centers ihres Außendienstes sowie unter der Überschrift "Es betreut Sie" der Hinweis auf einen Vermögensberater mit Angabe von Adresse, Telefon- und Telefaxnummer aufgenommen.

Die Nürnberger Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Denn es werde der Eindruck erweckt, dass Ansprechpartner nicht das klägerische Maklerbüro, sondern die im Versicherungsschein genannte Person sei. Eine solche Fehlvorstellung des Versicherungsnehmers könne dazu führen, dass der Kunde sich bei einem konkreten Anliegen nicht mit dem richtigen Betreuer in Verbindung setze und in der Folge Geschäfte vornehme, die er sonst nicht getätigt hätte.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen