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Kategorie: Onlinerecht

LG Offenburg: Irreführender Eintrag in Internet-Branchenverzeichnis anfechtbar

Das LG Offenburg (Urt. v. 15.05.2012 - Az.: 1 S 151/11) hat entschieden, dass ein irreführender Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis, der entgeltpflichtig ist, anfechtbar ist.

Die Klägerin verlangte die Bezahlung für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis. Der Beklagte war der Ansicht, er sei in die Irre geführt worden, dass das Angebot Geld koste.

Die Klägerin schickte dem Beklagten ein "verstecktes" Angebots-Schreiben. Der Preis für den Internet-Eintrag war u.a. im Adressfeld platziert und noch an anderer Stelle, dieses Mal fettgedruckt und mit einem Textfeld umrandet. 

Das LG Offenburg sah darin keine ausreichende Transparenz hinsichtlich der anfallenden Kosten. Vielmehr sei es so, so das Gericht, dass die Klägerin unter dem Anschein objektiv rechtmäßigen Verhaltens gezielt die Irrtumserregung beim Empfänger provoziere.

Da der Klägerin aus einer Vielzahl von anderen, eigenen Prozessen die Transparenz-Problematik bekannt sei, habe sie die Ausgestaltung ihrer Schreiben inzwischen geändert. Wenn gleichwohl auch nach dieser Überarbeitung weiterhin die Kostenhinweise versteckt würden, ließe diese nur den Schluss zu, dass die Klägerin planmäßig die Täuschung ihrer Kunden beabsichtige.

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