Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Bonn: Irreführung durch Telekom-Reklame für unbegrenztes Surfen bei tatsächlicher Volumenbeschränkung

Die Online-Reklame des Telekommunikationsunternehmens Deutsche Telekom AG ist irreführend, wenn für einen DSL-Tarif mit der Aussage "Sie surfen rund um die Uhr zum Festpreis - ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung" geworben wird  und dabei in Wahrheit ab einer gewissen Inanspruchnahme der Leistung die Datenmenge gedrosselt wird <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-online-werbung-der-telekom-fuer-unbegrenztes-surfen-bei-tatsaechlicher-datendrosselung-1-o-448-10-landgericht-bonn-20110919.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 19.09.2011 - Az.: 1 O 448/10).

Die Deutsche Telekom AG warb für ihren DSL-Tarif mit der Aussage:

"Sie surfen rund um die Uhr zum Festpreis - ohne Zeit - oder Volumenbeschränkung".

In Wahrheit wurde die Übertragungsgeschwindigkeit ab einer gewissen Datenmenge gedrosselt.

Die Kölner Richter stuften dies als rechtswidrig ein.

Die Erklärung "(...) ohne Zeit- und Volumenbeschränkung" sei irreführend, da der Verbraucher davon ausgehe, dass er zu einem Festpreis unbegrenzt surfen könne. Da dies aber gerade nicht der Fall sei, werde der Kunde über wichtige Informationen fehlinformiert.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen