Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München: Kein Auskunftsanspruch gegen Online-Bewertungsplattform

Ein Betroffener, über den unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden, hat keinen Auskunftsanspruch gegen den Betreiber einer Online-Bewertungsplattform (LG München I, Urt. v. 03.07.2013 - Az.: 25 O 23782/12).

Über die Klägerin, eine Ärztin, wurden unwahre Tatsachen auf einer Online-Bewertungsplattform verbreitet. Sie wollte daher von dem Betreiber Auskunft, wer diese Äußerungen abgegeben hatte.

Das LG München hat einen solchen Auskunftsanspruch abgelehnt.

Dem Nutzer einer Bewerungsplattform habe einen Anspruch auf anonyme Nutzung nach <link http: www.gesetze-im-internet.de tmg __13.html _blank external-link-new-window>§ 13 Abs.6 TMG. Das Gesetz erlaube die Herausgabe von Daten nur dann, wenn eine ausdrückliche Norm existierte <link http: www.gesetze-im-internet.de tmg __12.html _blank external-link-new-window>(§ 12 Abs.2 TMG). Ein Rückgriff auf den allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben sei daher nicht möglich. Es gebe daher keine Rechtsnorm, auf die sich die Klägerin stützen könne.

Dieses Ergebnis sei auch angemessen, denn die Klägerin könne Strafanzeige erstatten und dann über den Umweg der Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten den Täter ausfindig machen.

Rechts-News durch­suchen

24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
18. September 2025
Eine verspätete DSGVO-Auskunft begründet keinen Schadensersatzanspruch, wenn keine rechtswidrige Datenverarbeitung vorliegt.
ganzen Text lesen
10. September 2025
Das LG Lübeck fragt beim EuGH nach in puncto Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA.
ganzen Text lesen
09. September 2025
Ein E-Mail-Anbieter muss keine Nutzerdaten herausgeben, wenn sein Dienst nicht direkt zur Rechtsverletzung genutzt wurde. In solchen Fällen ist das…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen