Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Karlsruhe: Kein unzulässiger Boykottaufruf gegenüber Repetitorien bei Werbeverbot durch Universität

Das OLG Karlsruhe <link http: www.online-und-recht.de urteile universitaet-kann-repetitorien-die-vermietung-von-werbeflaechen-verweigern-6-u-50-08-oberlandesgericht-karlsruhe-20090513.html external-link-new-window>(Urt. v. 13.05.2009 - Az.: 6 U 50/08) hat entschieden, dass eine Universität kommerziellen Repetitorien die Werbung auf dem Campus-Gelände verbieten kann.

Der Kläger betrieb ein juristisches Repetitorium und wollte auf dem Gelände der Universität Freiburg Werbung für sein Unternehmen schalten. Dies lehnte die Uni-Verwaltung ab, denn dadurch werde der irrige Eindruck bei den Studenten erweckt, dass neben dem Besuch der universitären Angebote auch die Inanspruchannahme privater Anbieter erforderlich sei.

Der Kläger hingegen sah darin eine unzulässige Boykott-Maßnahme.

Die Karlsruher Richter gaben der Hochschule Recht.

Der Ausschluss von Werbung für juristische gewerbliche Anbieter auf dem Campus sei sachlich gerechtfertigt und begegne keinen juristischen Bedenken. Denn mit der Maßnahme werde das Ziel verfolgt, das Vertrauen der Studierenden in die universitäre Ausbildung und Examensvorbereitung zu wahren. Dieses Vertrauen werde erschüttert, wenn die Universität in ihren Gebäuden oder Einrichtungen derartige Reklame zulasse, so die Juristen.

Denn dadurch könne der Eindruck erweckt werden, dass die Beklagte ihre eigenen Veranstaltungen für unzureichend halte.

 

Rechts-News durch­suchen

15. Juni 2026
Tierschützer müssen nach der Veröffentlichung heimlich gefilmter Schlachthof-Videos Schadensersatz leisten.
ganzen Text lesen
12. Juni 2026
Gläubiger können Kosten für eine vor Einleitung eines Prozesses eingeholte Schufa-Auskunft nicht als Verzugsschaden ersetzt verlangen.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Das Land Hessen scheitert mit einer Klage auf 5,7 Mio. EUR Schadensersatz gegen den Geschäftspartner eines korrupten Staatsanwalts.
ganzen Text lesen
01. Juni 2026
Die AGG-Klage einer nicht-binären Person ist rechtsmissbräuchlich, wenn die ursprüngliche Bewerbung nur auf eine Entschädigung zielte.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen