Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Kein Wettbewerbsverstoß bei Verlängerung einer Preisnachlass-Aktion

Die Verlängerung einer ursprünglich zeitlich befristeten Rabattaktion führt den Verbraucher nicht in die Irre und ist somit wettbewerbsgemäß <link http: www.online-und-recht.de urteile rabattaktion-eines-reiseveranstalters-darf-verlaengert-werden-i-4-u-52-10-oberlandesgericht-hamm-20100902.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 02.09.2010 - Az.: I-4 52/10).

Ein Reiseveranstalter bot auf seiner Webseite einen zeitlich begrenzten Rabatt an. Nach Ablauf der Aktion verlängerte den Zeitraum. Der Kläger sah darin eine unzulässige Irreführung, da durch die Vorgabe, der Rabatt könne nur begrenzt in Anspruch genommen werden, eine wettbewerbswidrige Täuschung des Verbrauchers erfolge.

Die Hammer Richter stimmten dem nicht zu.

Durch die zeitlich begrenzte Rabattaktion habe sich der verklagte Unternehmer nicht verpflichtet, sich an diese Beschränkungen zu halten. Es sei nicht erkennbar, was an einer Verlängerung einer Rabattaktion rechtswidrig sein solle. Schließlich erhielten die Kunden die Sondervorteile für einen längeren Zeitraum, als sie zunächst dachten. 

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen