Computergrafiken sind nicht automatisch urheberrechtlich geschützt, denn die Software gibt bereits viele Gestaltungsmöglichkeit vor, ohne dass es zwangsweise zu einer individuellen, geistigen Schöpfung durch den Anwender kommen muss <link http: www.online-und-recht.de urteile computergrafiken-nicht-ohne-weiteres-urheberrechtlich-geschuetzt-6-u-183-08-oberlandesgericht-koeln-20090320.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 20.03.2009 - Az.: 6 U 183/08).
Die Beklagte hatte Computergrafiken der Klägerin ungefragt übernommen. Die Klägerin sah darin eine Urheberrechtsverletzung. Nun ging es um die Frage, inwieweit Computergrafiken vom deutschen Urheberrecht geschützt sind.
Die Kölner Richter verneinten einen solchen Schutz.
Es fehle die notwendige urheberrechtliche Schöpfungshöhe. Eine Computersoftware würde heutzutage bereits eine Vielzahl von Gestaltungs- und Designmöglichkeiten vorgeben, so dass der Erstellungsprozess einer Grafik quasi automatisch geschehe, ohne jeden menschlichen kreativen Akt.