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Kategorie: Wirtschaftsrecht

ArbG Kiel: Kündigungsschutzklage des Fussballtrainers Falk Götz abgewiesen

Der Fußballtrainer hat seine Kündigungsschutzklage gegen Holstein Kiel in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Kiel heute verloren.

Das Gericht war nach Anhörung von 10 Zeugen davon überzeugt, dass Falko Götz einen Spieler von Holstein Kiel nach einem in Brauschweig verlorenen Spiel anschließend in der Umkleidekabine dreimal mit dem Handballen auf die Stirn geschlagen hat. Dies wertete das Gericht als grobe Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Es sei für Holstein Kiel unzumutbar, Falko Götz bis zum Vertragsende im Jahre 2013 weiter zu beschäftigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Falko Götz kann Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein einlegen.

Urteil vom 21.01.2010, Az.: 5 Ca 1958d/09

Quelle: Pressemitteilung des ArbG Kiel v. 21.01.2010

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