Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Kundendaten nicht geschützt, wenn diese für jedermann online allgemein zugänglich

Die Kundendaten eines Unternehmens sind wettbewerbsrechtlich nicht geschützt, wenn diese für jedermann über das Internet zugänglich sind <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile schutz-von-kunden-adressdaten-eines-unternehmens-oberlandesgericht-frankfurt_am-20160121 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.01.2016 - Az.: 6 U 21/15).

Die Parteien des Rechtsstreits waren in der Vergangenheit Vertragspartner. Die Beklagte belieferte Kunden - im vorliegenden Fall Tankstellen-Pächter - der Klägerin im Auftrag. Als die Klägerin den Kontrakt nicht weiter verlängerte, wandte sich die Beklagte an die Kunden und schlug eine eine direkte Warenabnahme mit ihr vor.

Die Klägerin sah darin einen wettbewerbswidrige Behinderung, denn die Beklagte bediene sich bei ihren Handlungen der klägerischen Kundendaten.

Die Frankfurter Richter teilten diese Ansicht nicht und verneinten eine Rechtsverletzung.

Ein Wettbewerbsverstoß könne nur in den Fällen angenommen werden, in denen anvertrautes wertvolles Adressmaterial zweckwidrig und zielgerichtet für die Abwerbung von Kunden genutzt werde.

Dies sei hier aber nicht der Fall. Denn die Adressen der Tankstellen seien über das Internet öffentlich abrufbar gewesen. Es handlle sich also nicht um anvertrautes, wertvolles Adressmaterial. Daran ändere auch nichts der Umstand, dass es mit einem gewissen Aufwand verbunden sei, die Adressen aus dem Internet zusammenzusuchen.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen