Begeht ein Lehrer auf der Homepage seiner Schule eine Urheberrechtsverletzung, haftet das betroffene Bundesland für diesen Rechtsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-des-bundeslandes-fuer-urheberrechtsverletzungen-auf-homepage-durch-lehrer-landgericht-frankfurt_am-20161026 _blank external-link-new-window>(LG Frankfurt a.M., Urt. v. 26.10.2016 - Az.: 2-06 O 175/16).
Es ging um die Web-Präsenz einer Schule. Der dortige Lehrer war für den Inhalt verantwortlich und hatte unerlaubt den Cartoon eines bekannten Künstlers online gestellt.
Die Frankfurter Richter entschieden, dass das Land für diese begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei. Es liege ein Fall der sogenannten Amtshaftung vor.
Denn der beamtete Lehrer habe im Rahmen seiner amtliche Tätigkeit gehandelt, so dass das Land für den erfolgten Rechtsverstoß einzustehen habe.