Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Listen von Kundenadressen sind Geschäftsgeheimnisse

Kundenadressen sind grundsätzlich Geschäftsgeheimnisse, die einem besonderem wettbewerbsrechtlichen Schutz unterliegen <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile kundenadressen-sind-geschaeftsgeheimnisse-6-u-136-09-oberlandesgericht-koeln-20100205.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 05.02.2010 - Az.: 6 U 136/09).

Der Kläger ging wettbewerbsrechtlich gegen die Beklagte vor, weil diese unerlaubt an seine Adressdaten gelangt sei und diese nun verwerte.

Die Kölner Richter bejahten einen wettbewerbsrechtlichen Schutz und stuften die Adressdaten als Geschäftsgeheimnis ein.

Die Kölner Richter folgen damit der ganz herrschenden Rechtsprechung, die bereits mehrfach entschieden hat, dass Kundenlisten einem gesonderten wettbewerbsrechtlichen Schutz unterliegen.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen