Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BPatG: Marke "IPAY" für Inkasso- und computerbezogene Dienstleistungen unterscheidungskräftig

Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile ipay-als-marke-fuer-inkasso-und-computerberatung-eintragbar-33-w-pat-110-07-bundespatentgericht--20090526.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.05.2009 - Az.: 33 W (pat) 110/07) hat entschieden, dass der Begriff "IPAY" als Marke für die Bereiche Inkasso und Computerberatung eintragungsfähig ist. 

Bei der Bezeichnung "IPAY" bestünden eine Vielzahl von Interpretationsmöglichkeiten. Denkbar sei beispielsweise die Übersetzung als "Internet-Zahlung" oder "Ich bezahle". Darüber hinaus würden entsprechende Wortfolgen auch von der Firma Apple für die Produkte "iTunes", "iPhoto" etc. kennzeichnend verwendet.

Auch stehe der Buchstabe "I" für eine Vielzahl von Begriffen, beispielsweise Information, Internet oder International.

Da keine naheliegende oder zwingende Auslegung gegeben sei, sei der Begriff mehrdeutig und dementsprechend eintragungsfähig. 

 

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen