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Kategorie: Presserecht

OVG Berlin-Brandenburg: Mohammed-Karikaturen dürfen gezeigt werden

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den gestrigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt; danach bleibt der Eilantrag dreier islamischer Moschee-Vereine, der „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ zu untersagen, während der am kommenden Samstag stattfindenden Demonstrationen vor deren Einrichtungen sogenannte „Mohammed-Karikaturen“ zu zeigen, endgültig ohne Erfolg.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Bewertung des Verwaltungsgerichts bestätigt, dass das Zeigen der „Mohammed-Karikaturen“ im Rahmen einer öffentlichen und auf Meinungsdarstellung und entsprechende Kommunikation zielenden Versammlung keine „Beschimpfung“ im Sinne eines Verächtlichmachens des religiösen Bekenntnisses nach § 166 Strafgesetzbuch darstelle.

Dabei hatten die Beschwerdeführer insbesondere nicht berücksichtigt, dass die Karikaturen unter die Kunstfreiheit des Grundgesetzes fielen, was zusätzlich dagegen spreche, dass ihr Zeigen eine strafbare Handlung darstelle. Unter diesen Voraussetzungen bestehe kein Anspruch der Moschee-Vereine, der „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ das Zeigen der Karikaturen verbieten zu lassen.

Beschluss vom 17. August 2012 - OVG 1 S 117.12 -

Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 17.08.2012

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