Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wirtschaftsrecht

Erster Tarifvertrag für Online-Bereich in Deutschland

Lange hat es gedauert, nun ist es soweit: Es gibt den ersten Tarifvertrag in Deutschland für den Online-Bereich.

Vorreiter ist hier der WDR. Er gilt zunächst nur für die Internet-Redaktion des WDR. Der Tarifvertrag tritt am 01.05.2003 in Kraft.

Mag der Vertrag auch noch rudimentär sein (bestimmte Punkte fehlen, z.B. Vergütungspflichten bei Wiederholungen) so ist der große Schritt getan.

Rechts-News durch­suchen

09. Oktober 2025
Ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie darf bei einem Jugendamtsmitarbeiter im Zeugnis erwähnt werden, um Kinder zu schützen. Dies…
ganzen Text lesen
07. Oktober 2025
Eine Musikgruppe erhält kein Ausfallhonorar für abgesagte Auftrittstermine, da keine Einigung über die Vergütung zustande gekommen war.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Ein Bürger scheitert mit seiner Klage gegen gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen, da keine Grundrechtsverletzung erkennbar ist.
ganzen Text lesen
23. September 2025
Ein Crêpes-Verkäufer darf am Friedberger Herbstmarkt teilnehmen, weil die Stadt Friedberg die Ablehnung nicht ausreichend begründet hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen