Am heutigen Tage haben 1.500 Kleinanleger Klage beim Landgericht Frankfurt a.M. gegen die Deutsche Telekom AG (DTAG) eingereicht. Grund sind mögliche Unrichtigkeiten in dem Prospekt, den die DTAG den potentiellen Aktienkäufern vorgelegt hatte.
Anders als das amerikanische Rechtssystem kennt die deutsche Rechtsordnung jedoch keine Sammelklage, d.h. keine sog. class action. Im deutschen Recht muß somit jeder Kläger einzeln klagen, so daß für jeden einzelnen auch Kosten anfallen. Es ist lediglich möglich, die Verfahren zu einem einheitlichen zusammenzufassen (sog. objektive Klagehäufung, § 260 ZPO).
Die Klagen wurden u.a. auch deswegen eingereicht, um die zum 26. Mai 2003 drohende Verjährung zu unterbrechen. Ein solches Vorgehen beinhaltet jedoch ein nicht unerhebliches Prozeßkostenrisiko, da der Ausgang des Rechtsstreites absolut offen ist. Es gibt neben der Klageerhebung eine weitaus kostengünstigere Möglichkeit der Verjährungsunterbrechung, nämlich die Einleitung eines Güteverfahrens.
Zeitgleich sorgt ein Bericht des Hamburger Nachrichtenmagazins,Der Spiegel, für Furore, wonach der Bundesrechnungshof ein Gutachten über die umstrittene Immobilienbewertung bei der DTAG zurückhält. Der Rechnungshof beruft sich dabei auf § 96 StPO, wonach die Herausgabe von Akten abgelehnt werden kann, wenn dies dem "Wohl des Bundes oder eines bundesdeutschen Landes Nachteile bereiten würde."